Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Spedition Volker Pannenbecker Nationale & Internationale Verkehre Rayener Str. 100a D-47509 Rheurdt 1. Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen Wir arbeiten ausschließlich auf der Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp.) neuester Fassung. Wir verweisen dabei ausdrücklich auf die Ziffer 23 der ADSp., die die gesetz- liche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB für Schäden im speditionellen Gewahrsam auf EUR 5,- je kg, und bei multimodalen Transporten unter Ein- schluss einer Seebeförderung auf 2 Sonderziehungsrechte je kg begrenzt. Unter den folgenden Links stellen wir Ihnen die ADSp., herausgegeben vom BSL (Bundesverband Spedition und Logistik e.V.), bereit:
Letztes Einstellungsdatum beider Dateien: 19.08.2007 Hinweis: Im Falle von Neuerungen der ADSp. werden wir deren Veröffentlichung auf dieser Seite umgehend aktualisieren. Für das Versäumen von Neuerungen übernehmen wir jedoch keine Gewähr. Die Verbindlichkeit der neuesten Fassung nimmt hiervon keinen Einfluss und bleibt in der aktuellsten Form Vertragsgrundlage. 2. Frachtangebote / Frachtofferten Alle Preise, die bei Angeboten sowohl mündlich als auch schriftlich abgegeben werden, verstehen sich grundsätzlich netto zuzüglich Mehrwertsteuer; für den Fall, dass Bruttopreise genannt werden, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Mehrwertsteuer bereits eingerechnet ist. Außerdem verstehen sich die Preise grundsätzlich exklusive Warentransportversicherung, sofern der Wunsch nach der Eindeckung nicht ausdrücklich vor Preisabgabe geäußert wird. 3. Warentransportversicherung Die Warentransportversicherung deckt das Kostenrisiko des Gutes für Transport-schäden, dessen Ursache nicht in der Obhut des Spediteurs liegen (z.B. höhere Gewalt, Diebstahl). Gegen ein Entgeld deckt die Spedition Pannenbecker das Gut des Auftraggebers gegen das erwähnte Risiko mit einer Versicherungssumme in der Höhe ein, die der Auftraggeber als Warenwert benennt. 4. Tausch von Mehrwegpaletten (EURO-Paletten) und Gitterboxen Der Tausch von Mehrwegpaletten und Gitterboxen gilt nur als vereinbart, wenn dies vor der Frachtpreiskalkulation von Seiten des Auftraggebers ausdrücklich erwähnt wurde. Wird das Tauschanliegen dagegen erst bei der Beauftragung oder erst am Ladeort geäußert, kann die Spedition Pannenbecker den Tausch ablehnen oder den verein- barten Frachtpreis anheben. 5. Lade- und Lieferzeiten und Transportanmeldungen Weist der Auftraggeber nicht ausdrücklich in schriftlicher Form auf Lade- und Entladezeiten hin, so darf die Spedition Pannenbecker annehmen, dass eine Lade- und Entladezeit zu üblichen Arbeitszeiten zumindest in der Zeit von montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr gewährt wird. Für Schäden, die durch das Versäumen der Angabe von Lade- und Lieferzeiten, oder durch das Versäumen der schriftlichen Erwähnung von Anmeldebedingungen am Lade- und Lieferort durch den Auftraggeber entstehen, übernimmt die Spedition Pannenbecker keine Haftung. 6. Zahlungsmodalitäten und Vertragserfüllungsnachweise Wird nichts anderes vereinbart, und handelt es sich bei dem Vertragspartner nicht um einen Verbraucher, gilt ein Zahlungsziel von 14 Tage ab Ausgang der Rechnung (Poststempel) als vertraglich abgeschlossen. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel mit beigefügten Fracht-Dokumenten. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, die Auftragserfüllung per Faxversand nachzuweisen, oder die Dokumente zu einem anderen Zeitpunkt als die Rechnung zu versenden. In beiden Fällen verändert dies nicht den Zeitraum der Zahlungs-verpflichtung ab Rechnungsversand. 7. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist D-47608 Geldern. 8. Rechtlicher Hinweis zur AGB Sollte ein Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht, nicht mehr, oder nicht vollständig dem geltenden Recht entsprechen, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestandteile davon unberührt. |